Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visa für Erwerbstätigkeit
Neubau von einem Wohnhaus, © colourbox
Für einen Aufenthalt in Deutschland zur Erwerbstätigkeit benötigen panamaische Staatsbürger ein nationales Visum.
Folgende Dokumente müssen zur Beantragung eines Visums zur Erwerbstätigkeit vorgelegt werden:
• 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopien)
• 1 biometrisches Passfoto (ohne Kopien)
Folgende Dokumente müssen im Original und mit 1 Kopie vorgelegt werden (es werden nur Kopien in Größe DINA 4 oder letter size, nicht geklammert, akzeptiert):
- gültiger Reisepass
- für Staatsbürger anderer Länder: Aufenthaltsgenehmigung für Panama
- gültiger, unterschriebener Arbeitsvertrag
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis von der Bundesagentur für Arbeit (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
- Universitätsabschluss mit Apostille und Auszug der Anerkennung aus der Datenbank http://www.anabin.kmk.org
- Nachweis über die Unterkunft in Deutschland mit genauer Adresse
- Krankenversicherungsnachweis nach europäischen Richtlinien, gültig ab dem vorgesehenen Einreisedatum (muss Namen des Versicherten haben und Start- und Enddatum)
- Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch
Die Visumsgebühr beträgt 75 € (Zahlbar nur in bar in US-Dollar).
Alle öffentlichen panamaischen Urkunden (und im Allgemeinen alle öffentlichen nicht-europäischen Urkunden) müssen mit der Haager Apostille versehen sein und von einem von der Botschaft zugelassenen Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen außerdem von der Botschaft beglaubigt werden.
Öffentliche Urkunden sind Dokumente, die von öffentlichen, staatlichen, städtischen, schulischen und notariellen Behörden ausgestellt werden (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Universitäts und Schulabschlüsse, Ausreisegenehmigungen, notariell beglaubigte Dokumente, etc.).
Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Dokumente und Informationen zu fordern.
Unvollständige Anträge (z.B. fehlende Kopien) werden nicht akzeptiert.
Für Visumsanträge ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Informationen
Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, sind nun mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung die Möglichkeiten für qualifizierte…
Deutschland erweitert und vereinfacht Zugang zum Arbeitsmarkt