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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

17.12.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Die Konsularabteilung der deutschen Botschaft nimmt Anträge zur Ausstellung deutscher Ausweisdokumente entgegen.
Bei jeder erneuten Antragstellung sind die erforderlichen Unterlagen vollständig vorzulegen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Botschaft nicht auf Altanträge oder Anträge bei anderen Behörden zugreifen.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist die persönliche Vorsprache des Antragsstellers sowie aller Erziehungsberechtigten notwendig. Ein Termin ist vorab zu vereinbaren, bitte nutzen Sie dafür unser Terminbuchungssystem.

Wenn Sie erstmalig ein Ausweisdokument für Ihr Kind beantragen, beachten Sie bitte die Seite Geburtsanzeige und Namenserklärung

Grundsätzlich gilt: Falls die benötigten Dokumente nicht vollständig vorgelegt werden, kann die Botschaft kein Ausweisdokument ausstellen. Als Antragsteller sind Sie dafür verantwortlich die erforderlichen Dokumente beizubringen.

Ausweisdokumente

Der biometrische Reisepass oder auch ePass ist allgemein als Reisepass bekannt. In diesem sind biometrische Daten elektronisch abrufbar. Er wird für unter 24-jährige mit Gültigkeit von 6 Jahren und für über 24-jährige mit Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.

Das Ausweisdokument hat regulär 32 Seiten, kann gegen eine Zusatzgebühr aber auch mit 48 Seiten bestellt werden. Das Dokument wird nach Beantragung in Deutschland von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungszeit eines vollständigen Antrags beträgt in der Regel 6-8 Wochen, in Einzelfällen länger. Für eine Expressbearbeitung wird eine zusätzliche Gebühr fällig.

Der Personalausweis wird für unter 24-jährige mit Gültigkeit von 6 Jahren und für über 24-jährige mit Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Die Beantragung empfiehlt sich insbesondere für Personen, die regelmäßig nach und in Europa reisen. Bei Behörden und einigen Unternehmen in Deutschland kann man ihn auch für die Online-Identifizierung für verschiedene Anträge nutzen.


Das Dokument wird nach Beantragung in Deutschland von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungszeit eines vollständigen Antrags beträgt in der Regel 6-8 Wochen, in Einzelfällen länger.

Der vorläufigen Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr. In diesem Reisepass werden keine biometrischen Daten gespeichert. Er wird bei Einreise in einige Staaten nicht analog zum biometrischen Reisepass akzeptiert. Beispielsweise ist vor Einreise in die USA oder Kanada ein Visum zu beantragen, ESTA/ETA ist nicht ausreichend. Prüfen Sie ggfs. vorab die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziellandes.

Der vorläufige Reisepass wird vor Ort in der Regel innerhalb weniger Werktage ausgestellt.

Gebühren

Eine Übersicht über die anfallenden Gebühren finden Sie auf dieser Übersichtsseite.

Vorzulegende Dokumente

Bitte legen Sie zur Beantragung von vorläufigen und biometrischen Reisepässen sowie Personalausweisen Folgendes vor:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Biometrische Passbilder (folgende Fotografen können empfohlen werden: Foto Halcón in Plaza Concordia und Fotos Colors Win in Paitilla)
  • aktuelles Ausweisdokument
  • Aufenthaltserlaubnis für Panama oder panamaischer Pass/Personalausweis
  • Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnsitz in Deutschland(sollten Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland haben, wird eine Zusatzgebühr wegen Unzuständigkeit fällig)
  • Original Ihrer Geburtsurkunde
  • Für Personen, die einen Ehenamen angenommen haben, Original der Heiratsurkunde
  • Gegebenenfalls weiterer Nachweis zur Namensführung
  • Bearbeitungsgebühr (zahlbar in bar in PAB oder mit Kreditkarte (Master/Visa))

Bei Anträgen für Minderjährige zusätzlich:

  • gültige Ausweisdokumente beider Elternteile
  • Anwesenheit aller Sorgeberechtigten bei Antragstellung
  • Ggfs. Nachweis über alleiniges Sorgerecht

Im Ausland geborene Deutsche benötigen zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Falls eine Scheidung vorliegt auch das Scheidungsurteil

Falls bereits das deutsche Elternteil im Ausland geboren wurde, sind alle relevanten Dokumente vorzulegen, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt erklären.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente notwendig sein.

Passverlust

Falls Sie Ihren Pass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann Ihnen die Botschaft ein Reisedokument zur Rückreise nach Deutschland ausstellen. Wenn Sie direkt nach Deutschland bzw. in die Europäische Union zurück reisen, empfiehlt sich die Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz, der Ihnen die einmalige Einreise ermöglicht.


Bitte legen Sie zur Beantragung Folgendes vor:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Biometrische Passbilder
  • Verlustanzeige, zuständige panamaische Behörde ist bei Raub/Diebstahl die Polizei, bei sonstigem Verlust die Fiscalía
  • Bildausweis (z.B. Führerschein, Personalausweis) oder eine Kopie
  • Bearbeitungsgebühr (zahlbar in bar in PAB oder mit Kreditkarte (Master/Visa))

Der Reiseausweis als Passersatz zur einmaligen Rückkehr wird vor Ort in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen ausgestellt.


Sollten Sie nicht direkt in die Europäische Union reisen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Zusätzlich zur Verlustanzeige legen Sie dafür bitte die oben genannten Dokumente vor.


Zur Vereinbarung eines Sondertermins oder bei weiteren Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Mail.

Wohnortänderung


Wenn Sie Wohnsitz in Panama nehmen, ist es empfehlenswert eine Wohnortänderung in Ihren Ausweisdokumenten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Personen die weiterhin regelmäßig nach Deutschland reisen. Diese Änderung kann in Ihrem Reisepass und Ihrem Personalausweis am Tag des Antrags vorgenommen werden.


Bitte legen Sie dafür folgende Dokumente vor:

  • Vollständiges Antragsformular
  • Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Nachweis über Wohnsitz in Panama (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Mietvertrag, Stromabrechnung)
    Allgemeine Hinweise

Antragsformulare

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