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Aufenthalte von über 90 Tage

27.01.2025 - Artikel

Wer benötigt ein Visum?

Ausländer, die einen Aufenthalt von über drei Monaten oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit planen, sind grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Nach der Einreise erteilt die Ausländerbehörde auf Grundlage des Visums eine Aufenthaltserlaubnis.

Welches Visum benötige ich?

Die Art des Visums hängt vom Zweck des geplanten Aufenthalts ab. Der Visa Navigator kann dabei helfen, herauszufinden, welches Visum beantragt werden muss.

Wie beantrage ich mein Visum?

Für langfristige Aufenthalte können Sie Ihr Visum über das Auslandsportal online beantragen. Dort füllen Sie das Antragsformular aus, laden die notwendigen Unterlagen hoch und stellen dann den Antrag. Nach Abschluss der Vorprüfung Ihrer Unterlagen können Sie einen Termin zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten an der Botschaft buchen.

Alternativ können Sie einen Termin buchen, um ihr Visum an der Botschaft zu beantragen. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und dem Antragsverfahren erhalten Sie, wenn Sie den gewünschten Aufenthaltszweck auswählen. Die Botschaft weist darauf hin, dass nur vollständige Anträge angenommen werden können.

Weitere Informationen

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Familienzusammenführung

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