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Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage

27.01.2025 - Artikel

Visumfreier Kurzaufenthalt für panamaische Staatsangehörige und andere sogenannte Positivstaater

Panamaische Staatsangehörige benötigen als sogenannte Positivstaater für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in 180 Tagen kein Visum für eine Einreise nach Deutschland und in den Schengenraum zu touristischen oder Geschäftszwecken. Ob Sie ebenfalls Positivstaater sind und unter den oben genannten Rahmenbedingungen visumfrei einreisen können, können Sie hier prüfen.

Zur visumfreien Einreise müssen Drittstaatsangehörige gegenüber den Grenzkontrollstellen nachweisen, dass sie folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen:

  • Besitz eines mindestens noch drei Monate nach der geplanten Wiederausreise gültigen Reisedokuments sein, das innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt wurde
  • Nachweise über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des geplanten Aufenthalts (z.B. Barmittel, Kreditkarten, Reiseschecks, Verpflichtungserklärung)
  • Belege für den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts (z.B. Hotel- und Reisebuchungen, Einladungsschreiben, Terminbestätigungen, Anmeldungen zu Konferenzen, Schulungen, Sprachkursen)

Empfohlen sind auch folgende Unterlagen:

  • für den beabsichtigten Aufenthaltszeitraum gültige Reisekrankenversicherung nach EU-Norm
  • Ticket für den Rückflug bzw. die Ausreise aus dem Schengenraum

Ist während des beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland eine Arbeitsaufnahme geplant, so handelt es sich nicht um eine Reise zu touristischen oder Geschäftszwecken und die Beantragung eines Schengenvisums ist notwendig. Unter touristische bzw. geschäftliche Zwecke fallen zum Beispiel:

  • Touristische Aktivitäten
  • Besuchen von Verwandten oder Freunden
  • Geschäftstermine, Vertragsunterzeichnungen, Teilnahme anTagungen, Konferenzen, Messen
  • Teilnahme an Seminaren/Schulungen/Sprachkursen
  • Teilnahme an sportlichen oder künstlerischen Wettbewerben
  • Medizinische Behandlung

Falls Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen oder sich bereits 90 Tage in den letzten 180 Tagen im Schengenraum aufgehalten haben, kann Ihnen die Grenzkontrollstelle die Einreise verweigern. Auf der Webseite der Europäischen Kommission können Sie Ihre bisherigen Aufenthaltszeiten berechnen.

Beantragung eines Schengenvisums für Kurzaufenthalte

Falls Sie nicht zu den oben genannten Positivstaatern gehören, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland auch für Aufenthalte unter 90 Tagen ein Visum. Dieses können Sie nach Buchung eines Termins bei der Botschaft beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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