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Visa zur Familienzusammenführung

Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch

Gemischtnationale Familie, © Colourbox

04.12.2017 - Artikel

Folgende Dokumente müssen zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung (Ehegatten oder Kinder)

Folgende Dokumente müssen im Original und mit 1 Kopie vorgelegt werden (es werden nur Kopien in Größe DINA 4 oder letter size, nicht geklammert, akzeptiert):

  • gültiger Reisepass
  • Für Staatsbürger anderer Länder: Aufenthaltsgenehmigung für Panama
  • Einladungsschreiben mit genauer Adresse des Aufenthaltsortes in Deutschland
  • Kopie des Reisepasses des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Kopie des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Familienangehörigen (falls dieser nicht Deutscher oder Angehöriger eines EU-Mitgliedsstaats ist)
  • Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieter (in manchen Fällen ist ein Nachweis nicht notwendig, z.B. wenn die Person ein Hochschulabschluss in deutscher Sprache hat oder im Falle eines Familiennachzugs zu einem minderjährigen Kind)
  • Scheidungsurteil einer Vorehe (falls zustreffend)
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,- €, gültig ab Tag der Einreise); Spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums
  • Die Visumsgebühr beträgt 75 € (Zahlbar nur in bar in US-Dollar).
  • Wenn der Antragsstellende mit einem Deutschen oder Staatsbürger der Europäischen Union verheiratet ist, entfällt die Gebühr.

Alle öffentlichen panamaischen Urkunden (und im Allgemeinen alle öffentlichen nicht-europäischen Urkunden) müssen mit der Haager Apostille versehen sein und von einem von der Botschaft zugelassenen Übersetzer, übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen außerdem von der Botschaft beglaubigt werden.

Öffentliche Urkunden sind Dokumente, die von öffentlichen, staatlichen, städtischen, schulischen und notariellen Behörden ausgestellt werden (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Universitäts und Schulabschlüsse, Ausreisegenehmigungen, notariell beglaubigte Dokumente, etc.).

Außerdem müssen vorgelegt werden:


1) Um eine Ehe in Deutschland zu schließen:

  • Terminbestätigung zur Eheschließung beim zuständigen Standesamt

2) Für bereits verheiratete Antragssteller:

  • Heiratsurkunde; Nichtdeutsche Heiratsurkunden benötigen eine Apostille und eine Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer.

3) Bei Familiennachzug zu einem deutschen Kind:

  • Geburtsurkunde des Kindes; Nichtdeutsche Geburtsurkunden benötigen eine Apostille und eine Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer.

4) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer

  • Nachweis ausreichender Mittel zur Finanzierung des Lebensunterhalts (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag)

Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Dokumente und Informationen zu fordern.
Unvollständige Anträge (z.B. fehlende Kopien) werden nicht akzeptiert.

Haftungsausschluss: Alle Informationen dieses Merkblatts basieren auf den Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt des Verfassens vorlagen. Aufgrund möglicher zwischenzeitlicher Veränderungen, kann weder die Vollständigkeit noch die Genauigkeit der Informationen garantiert werden.

Für Visumsanträge ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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