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Visa für Sprachkurse

Sprechen Sie Deutsch?

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04.12.2017 - Artikel

Für einen Aufenthalt in Deutschland zu einem längeren Sprachkurs benötigen panamaische Staatsbürger ein nationales Visum.


• 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopien)
• 1 biometrisches Passfotos (ohne Kopien)

Folgende Dokumente müssen im Original und mit 1 Kopie vorgelegt werden (es werden nur Kopien in Größe DINA 4 oder letter size, nicht geklammert, akzeptiert):

  • gültiger Reisepass
  • Für Staatsbürger anderer Länder: Aufenthaltsgenehmigung für Panama
  • Einschreibung in den Kurs mit Zahlungsbestätigung
  • Motivationsschreiben (Gründe für einen Sprachkurs in Deutschland)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel des Antragsstellenden während des ersten Studienjahres (mindestens 1091,- € monatlich) Studienvorbereitende Sprachkurse (mindestens 992,- € monatlich), nachgewiesen durch eine der folgenden Optionen:
    1. Sperrkonto zu Visazwecken bei einer Bank in Deutschland, wobei der Kontobetrag ausreichen muss um mindestens das erste Jahr zu finanzieren.
    2. Formelle Verpflichtungserklärung
    3. Stipendiums Nachweis (Falls ein panamaischer Stipendium vorliegt, muss zusätzlich ein Sperrkonto eröffnet und die Zahlungen detailliert und datiert aufgeführt werden)
  • Genaue Adresse der Unterkunft
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,- €, gültig ab Tag der Einreise); Spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums

Alle öffentlichen panamaischen Urkunden (und im Allgemeinen alle öffentlichen nicht-europäischen Urkunden) müssen mit der Haager Apostille versehen sein und von einem von der Botschaft zugelassenen Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen außerdem von der Botschaft beglaubigt werden.

Öffentliche Urkunden sind Dokumente, die von öffentlichen, staatlichen, städtischen, schulischen und notariellen Behörden ausgestellt werden (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Universitäts und Schulabschlüsse, Ausreisegenehmigungen, notariell beglaubigte Dokumente, etc.).

Bitte beachten Sie, dass ein Visum zum Sprachkurs nur bei Intensivsprachkursen in Frage kommt.

Manche Städte bestehen auf Vorkenntnisse.

Bearbeitungsgebühr: 75,-€ (Zahlbar nur in bar in US-Dollar).
Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Dokumente und Informationen zu fordern.
Unvollständige Anträge (z.B. fehlende Kopien) werden nicht akzeptiert.

Haftungsausschluss: Alle Informationen dieses Merkblatts basieren auf den Informationen die der Botschaft zum Zeitpunkt des Verfassens vorlagen. Aufgrund von möglichen Veränderungen, die in der Zwischenzeit stattgefunden haben können, kann weder die Vollständigkeit noch die Genauigkeit der Informationen garantiert werden.

Für Visumsanträge ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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