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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Allgemeine Hinweise
Für die Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen fordern die panamaischen Behörden die Vorlage eines apostillierten polizeilichen Führungszeugnisses, das bei Abgabe der Dokumente nicht älter als 90 Tage sein darf.
Für die Vorlage bei deutschen Behörden ist eine Apostille nicht notwendig. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei nicht-panamaischen Behörden benötigen, empfiehlt die Botschaft sich vorab zu erkundigen, ob eine Apostille notwendig ist.
Das Führungszeugnis und die Apostille können getrennt voneinander beantragt werden. Das nachträgliche Anbringen einer Apostille dauert jedoch durchschnittlich 6 Wochen. In der Regel wird das Führungszeugnis dann aber älter als 90 Tage sein und von den panamaischen Behörden nicht mehr akzeptiert werden. Die Botschaft rät Ihnen daher, das Führungszeugnis direkt mit Apostille aus Deutschland mitzubringen bzw. mit Apostille zu beantragen.
Beantragung
Sie können das Führungszeugnis über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Panama-Stadt beantragen, hierbei ist mit einer Verfahrensdauer von durchschnittlich zwölf Wochen zu rechnen.
Sie müssen für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular persönlich vorsprechen, bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin und bringen die folgenden Unterlagen mit:
- ausgefülltes Antragsformular für das polizeiliche Führungszeugnis
- Reisepass oder Personalausweis
- Gebühr von 34,07 €, zahlbar in bar in USD oder mit Kreditkarte (Visa/Mastercard)
- Nachweis über die Zahlung der beim BfJ zu entrichtenden Gebühr
- vom BfAA nach Online-Beantragung erhaltenes Antragsformular mit Apostille (falls diese gewünscht ist)
Anschließend übersendet die Botschaft den Antrag an das Bundesamt für Justiz, von dort erfolgt ggfs. direkt die Weiterleitung an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zum Anbringen der Apostille. Für diese Amtshandlungen fällt jeweils eine Gebühr an, die vorab bzw. im Rahmen der Online-Beantragung beim BfAA zu entrichten ist.
Die Botschaft benachrichtigt Sie, wenn Ihr Führungszeugnis zur Abholung vorliegt, sie können dafür persönlich vorsprechen oder jemanden bevollmächtigen.