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Lebensbescheinigung
Foto eines Stempels, © colourbox
Die Lebensbescheinigung dient dem Nachweis, dass der Rentenempfänger noch am Leben und damit zum Weiterbezug der Rente berechtigt ist.
In der Regel können Lebensbescheinigungen von amtlichen Stellen im Ausland erteilt werden, z.B.:
- alle Behörden des Wohnstaates (z.B. Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Polizei, Rentenversicherungsträger, etc.)
- Banken,
- Krankenhäuser/ Rotes Kreuz
- kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter/ Rabbinate).
Neu: Digitales Verfahren
Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit auch digital erbracht werden. Grundsätzlich soll die Beantragung bei den oben genannten Stellen des Gastlandes zur Bestätigung der Lebensbescheinigung oder digital erfolgen. Nähere Informationen zu beiden Verfahren:
Formblatt Lebensbescheinigung
Digitaler Lebensnachweis (DLN)
Alternativ kann die Beantragung auch bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Panama-Stadt erfolgen.
Lebensbescheinigungen für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung werden gebührenfrei erteilt.
Lebensbescheinigungen anderer Rententräger sind grundsätzlich gebührenpflichtig, dies gilt zum Beispiel für Betriebsrenten, Zusatzrenten und vergleichbare Renten oder ausländische Renten (sofern nicht gesetzliche Rententräger aus EU-/EWR-Staaten). Um festzustellen, um welcher Art von Rentenversicherung es sich handelt, ist bei Beantragung in der Botschaft das Formular Ihres jeweiligen Rententrägers mitzubringen und zu verwenden.
Für diese Amtshandlungen ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.