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Schengen-Visa

Visumetiketten, © Thomas Köhler/photothek.de
Informationen zur Beantragung eines Schengenvisums für den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
Was ist ein Schengenvisum?
Das Schengen-Visum erlaubt die Einreise und den Aufenthalt in die Vertragsstaaten des
Schengener Durchführungsübereinkommens für die Dauer von bis zu 90 Tagen in 180 Tagen.
Zum Schengengebiet zählen Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Niederlande, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweden, Estland,
Ungarn, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Schweiz und Liechtenstein, Bulgarien, Rumänien.
Irland, Großbritannien und Zypern wenden das Schengener Durchführungsübereinkommen
nicht an.
Wer braucht ein Schengenvisum?
Für die Einreise nach Deutschland für einen kurzfristigen Aufenthalt benötigen Sie ein Visum, wenn Sie nicht zu den sogenannten Positivstaatern gehören, eine Übersicht finden Sie hier.
Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, benötigen Sie auch für einen kurzfristigen Aufenthalt ein Visum.
Wann kann ich ein Schengenvisum an der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Panama beantragen?
Sie können ein Visum an der Botschaft beantragen, wenn:
Sie in Panama Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
und
- Deutschland das Hauptreiseziel Ihrer geplanten Reise ist.
Was benötige ich zur Beantragung eines Schengenvisums?
Zur Beantragung Ihres Visums müssen Sie persönlich vorsprechen (Minderjährige in Begleitung der Sorgeberechtigten).
Bitte buchen Sie sich dafür einen Termin und bringen Sie folgendes mit:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag
- unterschriebenes Formular zu § 54 Aufenthaltsgesetz
- ein aktuelles Foto im Format 3 x 4 cm mit hellem Hintergrund
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten über den Zeitpunkt Ihrer
Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus und mindestens drei leeren Seiten im Original sowie Kopie der Datenseite - Aufenthaltsgenehmigung für Panama (wenn Sie nicht panamaischer Staatsbürger sind)
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,- €, gültig ab Tag der Einreise)
Ehepartner von EU-Staatsangehörigen benötigen keine Krankenversicherung, dies gilt nicht für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger - Flugreservierung für die Hin- und Rückreise mit Reisedaten
- Nachweis der Finanzierung der Lebensunterhaltskosten während der Reise (z.B. Kontoauszüge der letzten drei Monate, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis der Verwurzelung in Panama (z.B. aktuelle Arbeitsbescheinigung oder
Rentenbescheide im Original, Nachweis des Einkommens und der Abzüge,
Steuererklärung, Kontoauszüge der letzten drei Monate, letzte drei
Gehaltsabrechnungen, im Fall von Immobilieneigentum Nachweis der Freiheit von
Belastungen, Heiratsurkunde) - Nachweis des Reisezwecks (Einladung von Bekannten, Freunden, Messeeintritt, Nachweis
Geschäftstermine, touristische Buchungen) - Visumgebühr von 90,- €, zu entrichten bar in USD oder per Kreditkarte (Visa/MasterCard). Für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren wird eine ermäßigte Gebühr von 45,-€, für Kinder unter 6 Jahren keine Gebühr erhoben.
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
Es können ausschließlich vollständige Anträge angenommen werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ab Vorliegen aller Unterlagen 4-10 Werktage, in Einzelfällen länger.