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Beglaubigungen
Beglaubigung, © Photothek.de
Im Folgenden möchte die Botschaft Sie über unterschiedliche Arten von Beglaubigungen / Beurkundungen informieren. Grundsätzlich kann die Botschaft nur bei einem Deutschlandbezug tätig werden (z.B. beglaubigte Kopien für Studium in Deutschland, beglaubigte Unterschrift für Behörden in Deutschland).
Für diese Amtshandlungen ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Beglaubigung von Kopien
Die Botschaft kann gegen Gebühr Kopien von Originalunterlagen beglaubigen. Mit der Beglaubigung der Kopie wird bestätigt, dass die Kopie identisch mit dem Original ist. Eine Beglaubigung dieser Art ist keine Bestätigung / Anerkennung der inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde.
Beglaubigung von Unterschriften
Die Botschaft kann gegen Gebühr Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen. Mit der Beglaubigung der Unterschrift wird bestätigt, dass die Person, die die Unterschrift vor dem Konsularbeamten vollzogen hat auch die Person ist, die in dem entsprechenden Dokument aufgeführt ist. Eine Beglaubigung dieser Art ist keine Bestätigung / Anerkennung der inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde.
Beurkundung von Willenserklärungen
Bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Erbscheinsantrag, Sorgeerklärung) erfordern in Deutschland die besondere Form der Beurkundung. Hierbei wird nicht nur die Unterschrift beglaubigt, sondern der Konsularbeamte ist verpflichtet Sie über mögliche Rechtsfolgen (z.B. Strafbarkeit bei Falschangaben) zu belehren. Da Beurkundungen sorgfältig vorbereit werden müssen, bittet die Botschaft Sie vorab per E-Mail Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen und den Sachverhalt zu erläutern.
konsularische Bescheinigungen
Die Botschaft kann gegen Gebühr bestimmte Sachverhalte / Tatsachen im Rahmen einer konsularischen Bescheinigung bestätigen (z.B. Echtheit deutscher Führerscheine).