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Bundestagswahl 2025

13.11.2024 - Artikel

Deutsche im Ausland können sich schon jetzt ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Wir empfehlen den Antrag schon jetzt zu stellen!

Die Möglichkeit der Eintragung in ein Wählerverzeichnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich ebenfalls auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Mitbenutzung des Kurierweges

Die Botschaft ermöglicht in Panama lebenden Deutschen die Mitbenutzung des Kurierwegs zur Übersendung des Antrags in die Eintragung in ein Wählerverzeichnis sowie für den Versand der Briefwahlunterlagen.

Falls Sie davon Gebrauch machen möchten, lesen Sie sich bitte die Informationen auf unserem Merkblatt aufmerksam durch.

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