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Pässe und Ausweise
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Allgemeine Hinweise
Das Konsulat der Deutschen Botschaft nimmt Anträge zur Ausstellung deutscher Ausweisdokumente entgegen.
Bei jeder erneuten Antragstellung sind die erforderlichen Unterlagen vollständig vorzulegen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann das Konsulat nicht auf Altanträge oder Anträge bei anderen Behörden zugreifen.
Ein Termin ist vorab zu vereinbaren.
Für Informationen zur erstmaligen Ausstellung eines deutschen Ausweisdokumentes, besuchen Sie bitte die Seite
Falls ein Antragsteller die benötigten Dokumente nicht vollständig vorlegt, kann das Konsulat kein Ausweisdokument ausstellen.
Der Antragsteller steht in der Verantwortung die erforderlichen Dokumente zu beschaffen.
ePass
Der sogenannte ePass oder auch biometrische Reisepass ist der allgemein genannte „Reisepass“.
In diesem sind biometrische Daten elektronisch abrufbar. Der Pass wird für unter 24-jährige mit Gültigkeit von 6 Jahren und für über 24-jährige mit Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.
Normalerweise hat dieser Reisepass 32 Seiten. Gegen eine Zusatzgebühr kann er auch mit 48 Seiten bestellt werden.
Dieses Ausweisdokument wird in Deutschland hergestellt. Die Produktionszeiten variieren.
Personalausweis
Anträge für Personalausweise können auch von Auslandsvertretungen angenommen werden.
Der Ausweis wird für unter 24-jährige mit Gültigkeit von 6 Jahren und für über 24-jährige mit Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.
Inhaber eines solchen Ausweises kann für Personen die regelmäßig nach und in Europa reisen durchaus sinnvoll sein. Dieses Ausweisdokument wird in Deutschland hergestellt. Die Produktionszeiten variieren.
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
In diesem Reisepass werden keine biometrischen Daten gespeichert. Aus diesem Grund muss für die Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika (dies gilt auch für Puerto Rico) und Kanada ein Visum in den jeweiligen Botschaften beantragt werden. Eine ESTA oder ETA Beantragung ist mit diesem Pass nicht möglich.
Der vorläufige Reisepass wird vor Ort ausgestellt. Produktionszeiten sind entsprechend kurz.
Reiseausweis als Passersatz zur einmaligen Rückkehr
Ein Reiseausweis als Passersatz zur einmaligen Rückkehr in die Europäische Union ist sinnvoll, wenn Sie kein gültiges Reisedokument haben aber kurzfristig eines für einen direkten Rückflug in die Europäische Union benötigen. Dieser ist lediglich für den einmaligen Grenzübertritt gültig. Er kommt in Panama nur für Personen in Frage die Direktflüge nach Frankfurt, Amsterdam, Paris oder Madrid antreten möchten.
Der Reiseausweis als Passersatz zur einmaligen Rückkehr wird vor Ort ausgestellt. Produktionszeiten sind entsprechend kurz.
Ausweisverlust
Falls ein Ausweisverlust oder Diebstahlt vorliegt, muss grundsätzlich eine polizeiliche Anzeige vor Ort erfolgen.
Bei Antrag auf ein neues Ausweisdokument wird auch auf die allgemein vorzulegenden Dokumente bestanden. Wenn die Beschaffung dieser nicht möglich sein sollte, ist lediglich die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz zur einmaligen Rückkehr in die Europäische Union nach Vorlage eines Bildausweises bzw. der beglaubigten Kopie eines solchen möglich.
Wohnortänderung
Wenn Sie Ihren festen Wohnsitz in Panama haben, ist es empfehlenswert eine Wohnortänderung in Ihren Ausweisdokumenten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Personen die weiterhin regelmäßig nach Deutschland reisen. Diese Änderung können wir in Ihren Reisedokumenten und Personalausweisen gemacht werden.
Wohnortänderungen geschehen vor Ort und können am gleichen Tag des Termins vorgenommen werden.
Vorzulegende Dokumente
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Beantragung eines neuen Dokumentes:
- aktuelles Ausweisdokument
- Aufenthaltserlaubnis für Panama (ist nur in Ausnahmen wie z.B. Passverlust von abzusehen)
- Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnsitz in Deutschland(sollten Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland haben, wird eine Zusatzgebühr wegen Unzuständigkeit fällig)
- Original Ihrer Geburtsurkunde
- Für Personen, die einen Ehenamen angenommen haben, Original der Heiratsurkunde
- Biometrische Passbilder (folgende Fotografen können empfohlen werden: Foto Halcón in Plaza Concordia und Fotos Colors Win in Paitilla)
- Vollständig ausgefüllter Passantrag
- Gegebenenfalls Nachweis zur Namensführung
Bei Anträgen für minderjährige zusätzlich:
- gültige Ausweisdokumente beider Elternteile
- Anwesenheit beider Eltern bei Antragstellung
Im Ausland geborene Deutsche benötigen zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
(Falls eine Scheidung vorliegt auch das Scheidungsurteil)
Falls bereits das deutsche Elternteil im Ausland geboren wurde, sind alle relevanten Dokumente vorzulegen, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt erklären.
Sollte keine deutsche Geburtsurkunde bestehen und die Namensführung nicht klar ist, kann es sein, dass eine Namenserklärung gemacht werden muss um den Namen in das deutsche Geburtenregister einzutragen.