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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Allgemeine Hinweise
Insbesondere für die Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen fordern die panamaischen Behörden die Vorlage eines apostillierten polizeilichen Führungszeugnisses. Das apostillierte Führungszeugnis darf bei Abgabe an die panamaischen Behörden nicht älter als 90 Tage sein!
Beantragung über die Botschaft
Unter dem Link des Bundesamts für Justiz werden mehrere Wege zu Beantragung des apostillierten Führungszeugnisses aufgezeigt.
Alternativ ist eine Beantragung auch über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Panama-Stadt möglich.
Die Botschaft beglaubigt hierbei gegen Gebühr die Unterschrift auf dem Antragsformular. Für diese Amtshandlungen ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anschließend übersendet die Botschaft den Antrag an das Bundesamt für Justiz. Sowohl für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses als auch für die Apostille ist zusätzlich jeweils eine entsprechende Gebühr per Überweisung an das Bundesamt für Justiz bzw. an das Bundesverwaltungsamt zu entrichten. Informationen zu den einzelnen Zahlungsmodalitäten erhalten Sie durch die Botschaft im Rahmen des Antragsverfahrens. Vor Aushändigung des polizeilichen Führungszeugnisses muss der Antragsteller die in Deutschland anfallenden Gebühren nachweislich entrichtet haben. Bei Beantragung über die Botschaft ist mit einer Verfahrensdauer von durchschnittlich 12 Wochen zu rechnen.
Das nachträgliche Anbringen einer Apostille ist theoretisch möglich, dauert durchschnittlich aber 6 Wochen. In der Regel wird das Führungszeugnis dann aber älter als 90 Tage sein und von den panamaischen Behörden nicht mehr akzeptiert werden. Die Botschaft rät Ihnen daher, das Führungszeugnis direkt mit Apostille aus Deutschland mitzubringen bzw. mit Apostille zu beantragen.