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Lebensbescheinigung

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

11.12.2018 - Artikel

Die Lebensbescheinigung dient dem Nachweis, dass der Rentenempfänger noch am Leben und damit zum Weiterbezug der Rente berechtigt ist.

In der Regel können Lebensbescheinigungen von amtlichen Stellen im Ausland erteilt werden, z.B.:

- alle Behörden des Wohnstaates (z.B. Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Polizei, Rentenversicherungsträger, etc.)

- Banken,

- Krankenhäuser/ Rotes Kreuz

- kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter/ Rabbinate).

Grundsätzlich soll die Beantragung bei diesen Stellen des Gastlandes zur Bestätigung der Lebensbescheinigung erfolgen. Hierzu finden Sie unter folgendem Link auch ein spanischsprachiges Formular: https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter/lebensbescheinigung.html


Alternativ kann die Beantragung auch bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Panama-Stadt erfolgen.

Lebensbescheinigungen für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung werden gebührenfrei erteilt.

Lebensbescheinigungen anderer Rententräger sind grundsätzlich gebührenpflichtig, dies gilt zum Beispiel für Betriebsrenten, Zusatzrenten und vergleichbare Renten oder ausländische Renten (sofern nicht gesetzliche Rententräger aus EU-/EWR-Staaten). Um festzustellen, um welcher Art von Rentenversicherung es sich handelt, ist bei Beantragung in der Botschaft das Formular Ihres jeweiligen Rententrägers mitzubringen und zu verwenden.

Für diese Amtshandlungen ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Telefonzentrale +507 2637733 oder via Kontakt zur Botschaft möglich.

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